Unsere internen Richtlinien für verantwortungsvolle Unternehmensführung

Wir sind stets bestrebt, unseren eigenen Ansprüchen und denen unserer Geschäftspartner gerecht zu werden. Daher passen wir unsere Prozesse und unser Verhalten stets an Gesetze und interne Richtlinien an.

Wir möchten alle Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstige Dritte dazu ermuntern, festgestellte oder auch nur gutgläubig vermutete Verstöße gegen gesetzliche oder interne Vorgaben sowie Risiken oder Verstöße in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz an uns zu melden – entweder unter Angabe des eigenen Namens oder auf anonymem Wege. Denn nur so können wir besser werden.

Meldungen können von Internen und Externen sowohl unter Offenlegung der Person des Meldenden als auch anonym über das Whistleblower-Tool oder an das Gruppenpostfach des Compliance-Office

CANCOM SE
Compliance Office
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
E-Mail: ed.mo1714260558cnac@1714260558ecnai1714260558lpmoc1714260558

erfolgen. Über das Whistleblower-Tool ist auch eine Kommunikation mit anonym Meldenden möglich.

Meldungen können in Deutsch, Englisch, Französisch oder Slowakisch erfolgen.

Der Eingang von Meldungen, die per E-Mail, postalisch oder über das Meldetool eingehen, wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Eine Information an den Hinweisgeber über Folgemaßnahmen erfolgt spätestens innerhalb von 3 Monaten. Auf Ersuchen des Hinweisgebers ist auch eine persönliche Zusammenkunft möglich.

Im Falle einer anonymen Meldung werden wir keine Schritte unternehmen, die zur Aufdeckung der Anonymität des Meldenden führen. Das Meldetool ist technisch so eingerichtet, dass eine Nachverfolgbarkeit des Absenders einer anonymen Meldung (einschließlich IP Adresse) nicht möglich ist.

Alle Meldungen werden konzernweit von der zentralen Compliance-Abteilung der CANCOM SE entgegengenommen und bearbeitet. Die originäre Verantwortung für die Reaktion auf den gemeldeten Verstoß (z.B. Folgemaßnahmen) verleibt bei der jeweiligen Gesellschaft. Im Zuge der nötigen Abstimmung zwischen der CANCOM SE und der betroffenen Gesellschaft kann die Weitergabe von Informationen an die jeweils Zuständigen dieser Gesellschaften erforderlich sein.

Eingehende Meldungen sowie daraus abgeleitete interne Ermittlungen, ggf. die Einschaltung von Behörden und abgeleitete Maßnahmen werden durch das Compliance Office umfassend, aber vertraulich dokumentiert. Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Aufsichtsbehörden werden nach Sachverhaltsermittlung und bei Bedarf eingeschaltet.

CANCOM gewährleistet, dass keine Person aufgrund einer gutgläubigen Meldung gekündigt, auf eine geringwertige Position versetzt, suspendiert, bedroht, schikaniert oder in irgendeiner Weise diskriminiert wird.

Es werden in keinem Falle Sanktionen gleich welcher Art gegen den gutgläubig Meldenden erfolgen. Dies gilt vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorgaben (z.B. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB, kartellrechtliche Selbstreinigung).

Hinweisgebenden Personen stehen für Meldungen neben den internen Stellen auch externe Stellen zur Verfügung. So sind Meldungen u.a. auch an die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ), an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und an das Bundeskartellamt möglich sowie an Meldestellen bei europäischen Institutionen (z.B. bei OLAF, ESMA).

Unser Code of Conduct leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass CANCOM als fairer, verlässlicher und nachhaltiger Partner wahrgenommen wird. Der Code of Conduct ist für alle Mitarbeiter verpflichtend.

Unsere Richtlinien im Detail:

CANCOM unterstützt seit 2015 den UN Global Compact. Damit setzen wir uns das Ziel, die Globalisierung sozial, nachhaltig und ökologisch zu gestalten. Das Bekenntnis zu den zehn Prinzipien des UNGC in den Bereichen Wahrung der Menschenrechte, Arbeitnehmer:innenrechte und Arbeitsschutz, Umweltschutz sowie Korruptionsbekämpfung ist daher ein fester Bestandteil der verpflichtenden Lieferantenauskunft, deren Einhaltung alle Lieferanten der CANCOM Gruppe vorab schriftlich bestätigen.

Wir berichten jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des UN Global Compact.

CANCOM ist an mehr als 60 nationalen und internationalen Standorten aktiv. Dabei setzen wir uns an allen Standorten für die Einhaltung der sogenannten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, kurz ILO-Normen, ein. Innerhalb der CANCOM Gruppe achten und fördern wir die ILO-Grundprinzipien.

Der Vorstand von CANCOM bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der ILO-Arbeitsnormen, fördert diese im Einflussbereich des Unternehmens und unternimmt alle Schritte, um deren Einhaltung sicher zu stellen. Die Erklärung des Vorstandes zu den Kernarbeitsnormen finden Sie hier. CANCOM fordert alle Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden auf, Verstöße und Fehlverhalten aktiv zu melden und hat dafür ein Whistleblower-Postfach eingerichtet.

Wenn Sie Fragen zu den ILO-Arbeitsnormen haben kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail unter ed.mo1714260558cnac@1714260558ecnai1714260558lpmoc1714260558.

ILO Arbeitsnormen:

  • Vereinigungsfreiheit und des Recht auf Kollektivverhandlung

  • Beseitigung der Zwangsarbeit

  • Abschaffung von Kinderarbeit

  • Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

Die OECD-Leitsätze sind neben den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN Global Compact weltweit das wichtigste Instrument zur Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Für Unternehmen bieten sie einen Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. Sie beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird.

Als führender Dienstleister für hybride IT Infrastruktur arbeiten wir jeden Tag mit Lieferanten zusammen. Dabei evaluieren wir, mit welchen Partnern wir Geschäftsbeziehungen aufnehmen und prüfen, ob unserer Partner die vereinbarten Standards auch einhalten.

Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt CANCOM einer Vielzahl von Berichts- und Transparenzpflichten und bekennt sich zu hohen Standards der ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance). Jährliche Erklärungen zur Einhaltung der Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex und zur Unternehmensführungspraxis sind ebenso Ausdruck dieses Verantwortungsbewusstseins wie Richtlinien zu unterschiedlichen Themen der Corporate Social Responsibility oder die Veröffentlichung unserer Geschäftsordungen für Vorstand und Aufsichtsrat.

Für eine persönliche Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Florian Frick

Florian Frick

Group Compliance Officer

ed.mo1714260558cnac@1714260558kcirf1714260558.nair1714260558olf1714260558

+49 89 54054-5181

Alina

Alina Gläßer

Stellvertretende Group Compliance Officerin

ed.mo1714260558cnac@1714260558resse1714260558alg.a1714260558nila1714260558

+49 89 54054-5171